FAQ
 

Häufigste Fragen/Kommentare an die Initiative

Was ist das Ziel der Initiative?

Die Wohnstraßen in unseren Stadtteilen dienen in erster Linie der Erschließung für Anwohner, Besucher und dem notwendigen Lieferverkehr. Sie sind nicht dafür vorgesehen, dauerhaft als kostenfreie Abstellflächen für den Flughafenverkehr genutzt zu werden. Durch die regelmäßige Nutzung als Langzeitparkraum für Flugreisende wird dieser ursprüngliche Zweck zunehmend beeinträchtigt.

Wir setzen uns daher für eine Verkehrsregelung ein, die den definierten Funktionen der Wohnstraßen entspricht.

Was sind die Hauptunterschiede zwischen Anwohnerparken und einer Parkverbotszone?

Im Gegensatz zum klassischen Anwohnerparken ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Parkverbotszone unabhängig von einer eigenen Garage oder einem Stellplatz, was den Verwaltungsaufwand massiv reduziert. Während das Anwohnerparken oft nur einzelne Straßen reserviert, schützt die Parkverbotszone ein Gebiet lückenlos vor zweckfremden Dauerparkern (wie z.B. den Flughafenparkern), ermöglicht aber das Parken für Anwohner, Pendler, Handwerker und Besucher.

Was ist mit meinen Gästen, Handwerkern oder Pflegediensten?

Das "Memminger Modell" ist kein allgemeines Parkverbot. Es sorgt vielmehr dafür, dass die Wohngebiete weiterhin für die Menschen erreichbar bleiben, die täglich darauf angewiesen sind. Für kurze Aufenthalte – etwa für Besucher, Handwerker, Lieferdienste oder Pflegedienste – bleibt das Parken wie gewohnt möglich.
Durch eine Parkscheibenregelung (in Memmingen z. B. bis zu 10 Stunden) wird sichergestellt, dass die Stellplätze regelmäßig frei werden und dem normalen Bedarf im Viertel zur Verfügung stehen. Die Dauer von 10 Stunden ist ein erster Vorschlag. Wir müssen nichts 1:1 aus Memmingen kopieren, sondern wir brauchen am Ende eine Nürnbergrer Lösung, die eine breite Akzeptanz in der Bevölkering findet und das Problem nachhaltig löst.

Lediglich das mehrtägige Abstellen von Fahrzeugen ohne Ausnahmegenehmigung wird eingeschränkt.

Verschiebt sich das Problem nicht einfach in die nächste Querstraße?

Eine wirksame Parkverbotszone muss großflächig geplant und durch natürliche oder bauliche Grenzen (wie Hauptverkehrsstraßen, Schienenwege oder Grünanlagen) logisch begrenzt werden. Das Ziel ist es, die betroffenen Wohngebiete für Flughafenpparker so unattraktiv zu machen, dass diese gar nicht erst in die Stadtteil einfahren, sondern direkt die dafür vorgesehenen Parkflächen des Flughafens nutzen. Eine punktuelle Lösung einzelner Straßen wäre nicht zielführend, weshalb wir eine großflächige Lösung fordern.

Warum werden Flughafenparker nicht durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Nürnberg verwarnt?

Aktuell hat die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) in den betroffenen Wohngebieten kaum eine Handhabe. Da das Parken derzeit (bis auf wenige Ausnahmen) zeitlich unbegrenzt und kostenlos erlaubt ist, verhalten sich Flughafenparker legal. Ohne eine entsprechende Beschilderung als Parkverbotszone können keine Verwarnungen ausgesprochen oder Fahrzeuge abgeschleppt werden. Das "Memminger Modell" schafft erst die notwendige rechtliche Grundlage, damit Kontrollen überhaupt wirksam stattfinden können. 

30,00 EUR pro Jahr sind zu teuer!

Der Betrag von 30,00 EUR basiert auf der bundesweiten Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Über Jahrzehnte war die Gebühr für Bewohnerparkausweise deutschlandweit auf maximal 30,70 EUR gedeckelt. Dieser Betrag sollte lediglich den Verwaltungsaufwand (Druck, Personal, Porto) decken.

Die Stadtverwaltung ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Amtshandlungen, die einem Einzelnen einen speziellen Vorteil verschaffen (wie das Parken in einer Verbotszone), eine kostendeckende Gebühr zu erheben. Eine komplette Übernahme der 30,00 EUR durch die Stadt wäre ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht und würde die Kosten auf alle Steuerzahler abwälzen – auch auf diejenigen, die gar kein Auto besitzen.

Parken am Flughafen muss günstiger werden!

Der Flughafen Nürnberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen. Laut Geschäftsbericht 2024 machten die Parkentgelte mehr als 16% des Gesamtumsatzes aus. Da die Parkhäuser bereits sehr gut ausgelastet sind, hat der Betreiber aus marktwirtschaftlicher Sicht keinen Anreiz, die Preise zu senken.

(Quelle: https://cdn0.scrvt.com/c6cfa56ea5ccf7ccabf7e13a538ca691/468e4f62c70509a3/329fef15bba3/Geschaeftsbericht-2024.pdf)

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