Memminger Modell
 

Das Memminger Modell für Nürnberg-Nord: Rechtssicherer Schutz vor Urlaubs-Dauerparkern

Das sogenannte „Memminger Modell“ ist eine bewährte, bürgerfreundliche und kostengünstige Lösung für Stadtteile im Umfeld von Flughäfen. Es verhindert zuverlässig, dass Wohnstraßen tagelang oder wochenlang von Fluggästen als kostenloser Dauerparkplatz zweckentfremdet werden.

Im Kooperationsvertrag 2026–2032 haben die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD die Prüfung des Memminger Modells für Nürnberg vereinbart.
 

Wie funktioniert die Haltverbotszone nach dem Memminger Modell?
Die Regelung stützt sich auf eine großflächige Haltverbotszone (Zeichen 290.1 / 290.2 StVO) i.V.m. § 46 StVO:

  • Tagsüber darf jedermann mit Parkscheibe bis zu 10 Stunden kostenfrei parken. Besucher, Kunden lokaler Geschäfte, Pendler, Pflegedienste und Handwerker können die Straßen weiterhin uneingeschränkt nutzen.
  • Ausnahmegenehmigung für Anwohnende (§ 46 StVO):
    Anwohner erhalten auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung (gegen eine moderate Jahresgebühr) und sind damit dauerhaft von der Parkscheibenpflicht befreit.
  • 100 % wirksam gegen Fluggast-Dauerparker:
    Da das mehrtägige oder mehrwöchige Abstellen ohne Weiterdrehen der Parkscheibe unzulässig ist, werden Urlaubs-Dauerparker zuverlässig verdrängt.
  • Minimale Kosten für die Stadt:
    Keine teuren Parkscheinautomaten, keine Parkgebühren, kein Schilderwald – es genügt eine reine Zonenbeschilderung an den Zufahrten der Stadtteile.

Der juristische Unterschied: Warum § 46 StVO und kein „Bewohnerparken“ nach § 45 StVO?
In der Debatte im Nürnberger Verkehrsausschuss wird das Memminger Modell von der Verkehrsplanung oft fälschlicherweise mit dem klassischen Bewohnerparken nach § 45 StVO verwechselt:

  • Klassisches Bewohnerparken (§ 45 StVO): Setzt einen extremen Mangel an privaten Stellplätzen voraus und verwehrt Anwohnern mit Garage oft den Parkausweis. Für Stadtrandlagen ungeeignet.
  • Memminger Modell (§ 46 StVO): Ist eine zonale Verkehrsregelung zur Gefahren- und Belastungsabwehr. Das Vorhandensein privater Garagen ist kein Ausschlusskriterium – jede anwohnende Person wird geschützt!

📄 Offizielle Dokumente & Quellen zum Nachlesen:

 

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